Majestaetsbeleidigung bestraft

Veröffentlicht auf von Sepp Aigner

In Spanien gibt es ein Delikt namens Majestaetsbeleidigung. Danach kann bestraft werden, wer ueber die Blaubluetigen Ungehoeriges sagt. Dafuer gelten andere Kriterien und schwerere Strafen als fuer gewoehnliche Beleidigungen gewoehnlicher Leute. In schweren Faellen gibts Gefaengnis.

Sagt da doch ein Spanier, ein ganz gewoehnlicher, nicht blaubluetiger, noch dazu Buergermeister, noch dazu ein kommunistischer Buergermeister: Juan Carlos sei korrupt wie Graf Dracula. Man macht ihm den Prozess. Heute ist er verurteilt worden, zu einer Geldstrafe von 848 Euro. Komisch krumme Summe. Wahrscheinlich ist das sein Buergermeistermonatsgehalt, denn er steht einer nur kleinen Gemeinde vor.

Sieht der Mann jetzt endlich ein, dass man Ihro Majestaet nicht beleidigen darf ? Offenbar nicht. Der Mann ist verstockt. Tritt, um 848 Euro erleichtert, aus dem Justizpalast auf den Buergersteig, hebt die Faust und schreit: "Nieder mit der Monarchie " Hoch die Republik !". Die Menge, die ihn schon erwartet hat, johlt zustimmend, gewoehnliche Leute halt.

(Der Verfasser dieses Textes weist vorsorglich darauf hin, dass er mit dem Wort Blaubluetiger nichts ueber den gewoehnlichen Alkoholpegel Ihro Majestaet behaupten will.)

Veröffentlicht in Spanien

Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post
S
Schon klar. Ich finde die Geschichte auch nur so zwischen absurd und laecherlich und habe sie deswegen notiert. Immerhin ist der deutsche Bundespraesident irgenwie gewaehlt und repraesentiert, wenn auch in sorgsam gefilterter Weise, das Wahlvolk.Der spanische Koenig ist von niemandem gewaehlt. Dass es ihn gibt, resultiert aus der Machtkonstellation in der Zeit des Uebergangs vom Francismus zur parlamentarischen Demokratie. Damals waren die demokratischen Kraefte gezwungen, mit den Francisten gewisse Kompromisse einzugehen."In der Luft lag", ausgesprochen und unausgesprochen, die Drohung mit dem Buergerkrieg und des Eingreifens des Miliaters im Fall der Verweigerung solcher Kompromisse.Einer davon war eben die Installierung einer MONARCHISCHEN Republik. Das Koenigshaus ist die institutionelle Ueberwoelbung und der faktische Vorbehalt gegenueber der parlamentarischen Demokratie. Der Koenig ist immerhin Oberbefehlshaber der Streitkraefte.Inzwischen sind die staatlichen Machtorgane in einem gewissen Mass "republikanisiert", z. B. in dem Sinn, dass die Mehrheit der Militaerfuehrung nicht mehr aus "gewendeten" (oder nicht gewendeten) Faschisten besteht, sondern vermutlich aus Anhaengern der parlamentarischen Demokratie. Immerhin hat der letzte Putschversuch noch gezeigt, dass diese "im Ernstfall" vom Wort des Koenigs abhaengt. Ihro Majestaet hat sich seinerzeit einen Tag lang bedacht und dann gegen die Putschisten gestellt. Wie die Sache ausging, hing von ihm ab.Die spanische parlamentarische Demokratie ist eine Demokratie unter Vorbehalt. Den Vorbehalt verkoerpert das Koenigshaus. Das ist in gewoehnlichen Zeit ziemlich egal. In Zeiten politischer Krisen kann das der ausschlaggebende Faktor sein.Weil es diesen Widerspruch zwischen Monarchie und parlamentarischer Demokratie gibt, ist jede antimonarchische Aeusserung auch gleich immer. ob gewollt oder nicht, eine "Systemfrage" und ruehrt an die (ungeloeste) Frontstellung zwischen Monarchisten bzw. Anhaengern der monarchischen Republik einerseits und den "reinen" Republikanern andererseits. Insofern hat die harmlose Beleidigung des erwaehnten Buergermeisters ein gewisses Gewicht - und seine Verurteilung auch. 
Antworten
T
Das ist aber nichts, was es nur in Monarchien gibt, siehe z.B. § 90 StGB.
Antworten