Jahrelang konnten deutsche Neofaschisten nahezu ungestört in Dresden einfallen, um jedes Jahr im Februar das Gedenken an die Opfer der Bombardierungen durch die Alliierten im Zweiten Weltkrieg in Dresden für ihre Propaganda zu missbrauchen. Es war einzig und allein der massenhaften und couragierten Mobilisierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten aus dem gesamten Bundesgebiet zu verdanken, dass diese alljährlichen neofaschistischen Aufmärsche mit z.T. über 5.000 Teilnehmern gestoppt werden konnten. Gegen diese im Kern demokratische Bewegung hat das Amtsgericht Dresden nun am 16. Januar ein Exempel statuiert: durch die Verurteilung eines Teilnehmers der antifaschistischen Proteste zu 22 Monaten Gefängnis - ohne Bewährung. Angeklagt war der 36-jährige Berliner Antifaschist und Familienvater Tim H. wegen schwerem Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Allein diese Anklage war bereits eine juristische Farce, denn real vorgeworfen wurde Tim H., als »Rädelsführer« dazu aufgerufen zu haben, eine Polizeikette zu durchbrechen. Verletzungen, die Polizisten dabei erlitten hätten, wurden einfach dem Antifaschisten untergeschoben, weil er die Menschenmenge mit Megaphondurchsagen aufgewiegelt habe. Doch selbst diese Megaphondurchsagen durch Tim H. konnten nicht bewiesen werden - auf Polizeivideos konnte er nicht identifiziert werden und ein unbeteiligter Zeuge entlastete ihn sogar. Dresdener Justiz erfüllt Staatsdoktrin Richter Hans-Joachim Hvalka ließ in der Urteilsbegründung keine Zweifel aufkommen, warum der Berliner Antifaschist in den Knast müsse: »Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt«, zitierte ihn die Tageszeitung Neues Deutschland. Das historische Datum der Bombardierung werde »von beiden Seiten politisch ausgenutzt«. So skandalös diese politische Urteilsbegründung einerseits ist, so deutlich wird an diesem Fall andererseits, wie eine Justiz funktioniert, die sich der antitotalitären Staatsdoktrin unterordnet, die Neofaschisten und ihre Gegner gleichsetzt. Dass es sich dabei keineswegs um einen Ausrutscher Hvalkas handelte, zeigt der von ihm am 3. Januar unterzeichnete Beschluss, wonach die Auswertung von 1,2 Mio. Kommunikationsverkehrsdaten von mobilen Funktelefonen durch die Polizei im Rahmen der Antifa-Proteste in Dresden für rechtens erklärt wurden. Und es wirft nicht zuletzt ein bezeichnendes Licht auf die sächsische Justiz, dass am selben Tag, an dem gegen Tim H. die Haftstrafe verhängt wurde, das Landgericht Dresden die Bewährungs- und Geldstrafen gegen fünf Rädelsführer der verbotenen neofaschistischen Gruppe »Sturm 34« wegen schwerer Körperverletzung bestätigte. Dresdner Verhältnisse sind deutsche Verhältnisse Wenn Wolfgang Thierse (SPD), Vizepräsident des Bundestages, diese Prozesse als »Eigentümliche Dresdner Justizverhältnisse« bezeichnet, klingt das im ersten Moment durchaus plausibel. Doch abgesehen von einer maßlosen Untertreibung lenkt der SPD-Vertreter auch im Kern vom eigentlichen Problem ab. Das zeigen allein die letzten Wochen im Januar: In Magdeburg konnten am 12. Januar 1.000 Neofaschisten unter massivem Polizeischutz ungestört aufmarschieren. 134 Antifaschistinnen und Antifaschisten wurden durch Polizeigewalt z.T. schwer verletzt und das Versammlungsrecht für antifaschistische Kundgebungen wurde streckenweise einfach außer Kraft gesetzt. Und nur zwei Tage später bescheinigte Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg vor dem Berliner Innen- und Verfassungsausschuss dem Berliner Landeskriminalamt (LKA) eine weiße Weste, indem er zu dem Schluss kam, das Verschwinden von LKA-Dokumenten mit Bezug zur Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) sei nicht vorsätzlich erfolgt. Dabei handelt es sich konkret um Daten, die die Spitzeltätigkeit des Neofaschisten Thomas Starke für das LKA dokumentieren, der die neofaschistische Terrorgruppe u.a. mit TNT-Sprengstoff versorgte, der für die Herstellung von Rohrbomben diente. Allein diese beiden Beispiele aus den letzten Tagen zeigen: Das Problem sind nicht »eigentümliche« Richter in der Elbmetropole - das Problem im Kampf gegen Neofaschismus ist die gesamte deutsche Staatsmaschinerie. Und diese Staatmaschinerie - inklusive ihrer politischen Eliten in den etablierten Parteien - ist es, von der im Moment die größte Gefahr für demokratische und soziale Rechte ausgeht. Diesen Angriffen sind Antifaschisten wie Tim H. ausgesetzt. Doch gleichzeitig sind es Mieter in Berlin, denen das Wohnrecht durch Zwangsräumungen verweht wird, sind es Arbeiter und Angestellte, die nach dem Willen der Bundesregierung ohne Einschränkungen am Arbeitsplatz überwacht werden sollen - kurzum: Es sind breite Teile der Bevölkerung, die immer mehr ins staatliche Fadenkreuz geraten. Dagegen eine gemeinsame Abwehrfront zu bilden, muss auf der Tagesordnung aller antifaschistischen Kräfte stehen. Männe Grüß Unsere Waffe: Solidarität Der Berliner Antifaschist Tim wurde zu 22 Monaten Knast verurteilt. Dieses Urteil dient der Kriminalisierung aller Antifaschistinnen und Antifaschisten - und deshalb braucht Tim jetzt die Solidarität der gesamten antifaschistischen Bewegung. Spendenkonto: Netzwerk Selbsthilfe e.V. Kto.: 7403887018 BLZ: 100 900 00 Berliner Volksbank Stichwort: »FREISTAAT« Übernommen aus dem »Berliner Anstoß«, Februar 2013. Komplette Ausgabe: http://anstoss.dkp-berlin.info |