Pussy Riot und die westliche Doppelmoral

Veröffentlicht auf von Sepp Aigner

Übernommen von http://www.kominform.at/ :

 

"Wer den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."[1] Hierbei handelt es sich nicht etwa, wie man meinen könnte, um ein Repressionsgesetz aus dem vermeintlich feudal-autokratischen Russland, auf dessen Grundlage die Punkband »Pussy Riot« unter Empörung der Weltpresse zu Lagerhaft verurteilt worden wäre, vielmehr entstammt dieser Paragraph 167 dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Es ist auch nicht etwa so, dass dieser § 167 StGB keine Rolle mehr in der Rechtspraxis spielte, sondern auf seiner Grundlage werden nach wie vor Delinquenten verurteilt. So berichtete Welt Online erst vor ein paar Jahren von einem Fall, bei dem "erneut Gefängnisstrafen für Kirchenstörer" verhängt wurden und zwar wegen "Randale in der Hedwigs-Kathedrale und in der Marienkirche [muss] Andreas Roy für 17 Monate hinter Gitter, Christian Arnhold zehn Monate."[2] Die Bandmitglieder von »Pussy Riot« hingegen wurden bekanntlich wegen ihrer Perfomance in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Veröffentlicht in Westliche Werte Boerse

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M
<br /> Wenn man mal nach Kipping googelt, bekommt die Peinlichkeit eine solide "Erklärung". Sie wurde und wird in der bürgerlichen Mainstream über den Klee gelobt. Das sollte Sozialisten und Kommunisten<br /> zu denken geben.<br />
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