Vorschlag fuer ein neues Grundgesetz
Die Wochenzeitung UZ (Unsere Zeit) der DKP (http://www.dkp-online/uz/ ) hat einen Vorschlag fuer ein neues Grundgesetz veroeffentlicht. Im Gegensatz zum gegenwartigen Grundgesetz stimmen die Verfassungsartikel weitgehend mit der Wirklichkeit ueberein. Der DKP ist fuer diesen rein sachbezogenen Entwurf zu danken. Eine breite demokratische Diskussion und baldige Verabschiedung der neuen, dann wirklich demokratischen Verfassung waeren zu wuenschen.
Hier also der Vorschlag, formuliert von Werner Lutz, redaktionell leicht veraendert und gekuerzt:
Praeambel
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor dem Chef der Deutschen Bank und den Aktienspekulanten, von den Boersenentwicklungen beseelt, um als gleicher Mitspieler im Finanzmarktcasino eines Vereinten Europa dem Profit der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Finanzkapital kraft seiner verfassunsgebenden Gewalt ein Bankenschutzgesetz (Grundgesetz) gegeben.
Artikel 1
Die Wuerde der Banken ist unantastbar.
Artikel 2
Jede Bank hat das Recht auf freie Entfaltung ihrer Geschaefte.
Artikel 3
Alle Banken sind vor dem Gesetz gleich. Maennliche und weibliche Banken sind gleichberechtigt. Keine Bank darf wegen der Groesse ihres Tresorraums, ihrer Portefolios, ihres Fassadenanstrichs, ihrer Kapitaldeckung oder ihrer Geschaeftspraktiken benachteiligt werden.
...
Artikel 5
Jede Bank hat das Recht, ihre Boersenkurse und Renditen, ihre Expansionsplaene und andere staatstragende Meinungen in Wort, Schrift, Bild und, auf Grabsteine gemeisselt nach Kriegen, frei zu aeussern und zu verbreiten.
...
Artikel 7
Alle Banken haben allezeit das Recht, die Deutschen zur Eroberung anderer Finanz- und Absatzmaerkte unter Waffen zu versammeln.
Artikel 8
Alle Banken haben allezeit das Recht, zur Verschleierung ihrer Geschaeftspraktiken Vereine, gesellschaften und Parteien zu kaufen oder zu bilden.
Artikel 9
Das Bankgeheimnis ist unverletzlich und oberster Verfassungsgrundsatz der deutschen Demokratie.
Artikel 10
Die Banken geniessen uneingeschraenkte Freizuegigkeit.
Artikel 11
Die Wohnungen der Bankvorstaende und Geschaeftraeume der Banken sind unverletzlich.
Hier also der Vorschlag, formuliert von Werner Lutz, redaktionell leicht veraendert und gekuerzt:
Praeambel
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor dem Chef der Deutschen Bank und den Aktienspekulanten, von den Boersenentwicklungen beseelt, um als gleicher Mitspieler im Finanzmarktcasino eines Vereinten Europa dem Profit der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Finanzkapital kraft seiner verfassunsgebenden Gewalt ein Bankenschutzgesetz (Grundgesetz) gegeben.
Artikel 1
Die Wuerde der Banken ist unantastbar.
Artikel 2
Jede Bank hat das Recht auf freie Entfaltung ihrer Geschaefte.
Artikel 3
Alle Banken sind vor dem Gesetz gleich. Maennliche und weibliche Banken sind gleichberechtigt. Keine Bank darf wegen der Groesse ihres Tresorraums, ihrer Portefolios, ihres Fassadenanstrichs, ihrer Kapitaldeckung oder ihrer Geschaeftspraktiken benachteiligt werden.
...
Artikel 5
Jede Bank hat das Recht, ihre Boersenkurse und Renditen, ihre Expansionsplaene und andere staatstragende Meinungen in Wort, Schrift, Bild und, auf Grabsteine gemeisselt nach Kriegen, frei zu aeussern und zu verbreiten.
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Artikel 7
Alle Banken haben allezeit das Recht, die Deutschen zur Eroberung anderer Finanz- und Absatzmaerkte unter Waffen zu versammeln.
Artikel 8
Alle Banken haben allezeit das Recht, zur Verschleierung ihrer Geschaeftspraktiken Vereine, gesellschaften und Parteien zu kaufen oder zu bilden.
Artikel 9
Das Bankgeheimnis ist unverletzlich und oberster Verfassungsgrundsatz der deutschen Demokratie.
Artikel 10
Die Banken geniessen uneingeschraenkte Freizuegigkeit.
Artikel 11
Die Wohnungen der Bankvorstaende und Geschaeftraeume der Banken sind unverletzlich.
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