40 Jahre Berufsverbotserlass, amputierte Demokratie

Veröffentlicht auf von Sepp Aigner

 

Die deutschen Regierungen sind, gleich ob schwarz-gelb oder rot-grün, schnell bei der Hand mit der Forderung nach Demokratie - in anderen Ländern. Wären sie nicht so verlogen, wie sie es sind, hätten sie zu Hause genug zu tun. Die Masse der Bürger, die sich nicht politisch engagiert, kriegt das kaum mit - aber Deutschland ist ein repressiver Staat, wenn es gegen die politische Linke geht. Das fängt im Betrieb an, wo es vielfach eine Mutprobe ist, einer Gewerkschaft beizutreten. Es setzt sich fort in der Bespitzelung sogar der Linkspartei, inklusive gelegentlichen Drohungen Rechtsradikaler in CDU/CSU mit der Forderung nach ihrem Verbot. Der Hauptstoss richtet sich gegen die Kommunisten. Das Schandurteil zum KPD-Verbot ist nach wie vor in Kraft. Dessen Opfer sind bis heute nicht rehabilitiert worden. Nie sind die Kläger und Richter von damals wegen Rechtsbeugung zur Rechenschaft gezogen worden.

 

Ein besonderes Kapitel der staatlichen Verfolgung Linker sind die Berufsverbote. Mit ihnen hat die damalige SPD-Regierung unter Brandt, natürlich eifrig unterstützt von CDU/CSU und FDP, einer ganzen Generation kritischer Menschen politisch das Kreuz zu brechen versucht, und viele Kreuze sind auch gebrochen worden. Mit 7000 Berufsverboten in den 1970er und -80er Jahren wurde Hunderttausenden beigebracht, dass politisches Engagement auf der Linken die berufliche Existenz kosten kann und mit dem Ende aller Karrierehoffnungen zu bezahlen ist. Die Anpassung der rebellierenden Jugend wurde per massiver staatlicher Repression erzwungen. Der feige Opportunismus und das Duckmäusertum einer kastrierten "Linken" in der SPD und bei den Grünen, die stillschweigende Beachtung "gewisser Grenzen", die Verhausschweinung kritischen Bewusstseins zum "Irgendwie links schon, aber doch nicht wie die da ...", der die 1968er Generation in grossen Teilen bis heute prägt, haben ihren Ausgangspunkt nicht zuletzt in den Berufsverboten. 

 

Es wurde ein Tabu durchgesetzt. Wer es brach und die Anpassung verweigerte, bekam es mit Geheimdienst, Polizei und Gerichten zu tun. Und wer nicht damit zu tun bekam, bei dem wirkte die Drohung und legte den vorauseilenden Gehorsam nahe.

 

Ich erinnere mich gut an die frühen 1970er Jahre an der Uni Regensburg. Damals arbeiteten wir "Spartakisten" - die Mitglieder des DKP-nahen MSB (Marxistischer Studentenbund) Spartakus - mit den Genossinnen und Genossen vom SHB (Sozialistischer Studentenbund, eine ehemalige SPD-nahe Studierendenorganisation) eng zusammen. Der MSB war damals die mitgliederstärkste Studierendenorganisation, noch vor dem RCDS der CDU/CSU, in der BRD und stellte an einer sehr grossen Zahl von Hochschulen den AStA (die damalige studentische Selbstverwaltung), zumeist in Koalition mit dem SHB und anderen Organisationen der "gewerkschaftlichen Orientierung", wie z. B. mancherorts den GEW-Hochschulgruppen. Wir kämpften damals alle gegen den Brandtschen Berufsverbotserlass, dem viele Linke, gleich welcher Organisationszugehörigkeit, zum Opfer fielen.

 

Zwischen uns "Spartakisten" und dem SHB schien es damals nur die Differenz zu geben, dass wir der DKP nahe standen, während der SHB die SPD wieder zu einer linken Partei machen wollte. So war es der "politischen Linie" nach. Aber unausgesprochen war da noch etwas anderes: Wer im SHB organisiert war, war es vielleicht auch deshalb, weil er sich damit die Chance zu bewahren gedachte, später einmal im Dunstkreis der SPD, im Gewerkschaftsapparat oder SPD-nahen Stiftungen, vielleicht doch noch unterzukommen. Und so kam es. Während einer unserer MSB-Genossen, der ein herausragendes Diplom hingelegt hatte und fachlich für eine Universitätskarriere prädestiniert gewesen wäre, prompt Berufsverbot erhielt und auf Programmierer umlernen musste, machte einer von den SHB-Genossen nach dem Studium in der SPD Karriere und wurde in Berlin Senator. Er stürzte über eine Korruptionsaffäre - der "Marsch durch die Institutionen", in dem Fall durch die SPD, hatte nicht die SPD gewandelt, sondern die SPD ihn - zu einem gewöhnlichen Apparatschik, der sich auch noch die Finger schmutzig machte.

 

So stehen auf dem Gegenkonto von 7000 Berufsverboten viele Tausende kalkulierter "Anpassungsleistungen", mit denen, in vielen Varianten und unterschiedlichen Graden des Verrats der eigenen Überzeugung, vom bedachtsamen Durchschlängeln bis zum vorbehaltlosen Wechsel der Seiten, der politische Wille einer Generation gebrochen wurde. Das setzt sich, in anderer Weise, heute fort. Mitglied in der Linkspartei werden - das geht vielleicht gerade noch, ohne sich selber existentiell zu gefährden. Mitglied in der DKP werden - das ist Tabubruch, und wer das Tabu bricht, muss sich der Konsequenzen gewärtig sein.

 

Deshalb sind die Berufsverbote keine Angelegenheit der Geschichte. Sie sind eine Angelegenheit, bei der es darum geht, ob die Stacheldrahtzäune der eingehegten, durch den praktisch-administrativen Antikommunismus verstümmelten Demokratie halten, oder ob der Stacheldraht durchschnitten werden kann. Das ist keine ideologische Frage, sondern dabei geht es darum, ob diejenigen, die heute vom massiven Abbau der Arbeitsrechte, von Lohndumping und Verarmung Betroffenen, sich den politischen Spielraum erkämpfen, der die Erzwingung einer politischen Wende zugunsten der Lohnabhängigen ermöglicht - oder nicht.

 

Desalb ist es gut, wenn das Thema Berufsverbote wieder aufgegriffen wird. Hier der Aufruf von Betroffenen anlässlich des 40jährigen Bestehens dieses Schandmals deutscher Rumpfdemokratie. (Übernommen von secarts http://www.secarts.org/ )  

 

40 Jahre Berufsverbote
Betroffene fordern Aufarbeitung und Rehabilitierung
 
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von REDAKTION

Im Folgenden veröffentlichen wir einen Aufruf von Berufsverbot-Betroffenen:

Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten "Radikalenerlass". Zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde sollten " Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten", aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mithilfe der "Regelanfrage" wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom "Verfassungsschutz" auf ihre politische "Zuverlässigkeit" durchleuchtet. In der Folge kam es zu 11 000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Formell richtete sich der Erlass gegen "Links- und Rechtsextremisten", in der Praxis traf er vor allem Linke: Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und anderer sozialistischer und linker Gruppierungen, von Friedensinitiativen bis hin zu SPD-nahen Studierendenorganisationen. Mit dem Kampfbegriff der "Verfassungsfeindlichkeit" wurden missliebige und systemkritische Organisationen und Personen an den Rand der Legalität gerückt, wurde die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs- und Organisationsfreiheit bedroht und bestraft.

Der "Radikalenerlass" führte zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen, die als Lehrerinnen und Lehrer, in der Sozialarbeit, in der Briefzustellung, als Lokführer oder in der Rechtspflege tätig waren oder sich auf solche Berufe vorbereiteten und bewarben. Bis weit in die 80er Jahre vergiftete die staatlich betriebene Jagd auf vermeintliche "Radikale" das politische Klima. Der "Radikalenerlass" diente der Einschüchterung nicht nur der aktiven Linken. Die existentielle Bedrohung durch die Verweigerung des erlernten oder bereits ausgeübten Berufes war eine Maßnahme der Unterdrückung außerparlamentarischer Bewegungen insgesamt. Statt Zivilcourage wurde Duckmäusertum gefördert.

Erst Ende der 80er Jahre zogen sozialdemokratisch geführte Landesregierungen die Konsequenz aus dem von Willy Brandt selbst eingeräumten "Irrtum" und schafften die entsprechenden Erlasse in ihren Ländern ab. Einige der früher abgewiesenen Anwärterinnen und Anwärter und zum Teil sogar aus dem Beamtenverhältnis Entlassenen wurden doch noch übernommen, meist im Angestelltenverhältnis. Viele mussten sich allerdings nach zermürbenden und jahrelangen Prozessen beruflich anderweitig orientieren.

Heute gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Diskriminierung wegen politischer Überzeugungen verbietet. Damit wurde eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Doch ein öffentliches Eingeständnis, dass der "Radikalenerlass" Unrecht war, unterblieb. Er hat Tausenden von Menschen die berufliche Perspektive genommen und sie in schwerwiegende Existenzprobleme gestürzt. Eine materielle, moralische und politische Rehabilitierung der Betroffenen fand nicht statt.

Die Bedrohung durch den "Radikalenerlass" gehört auch 2012 keineswegs der Vergangenheit an: Im Jahr 2004 belegten die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy mit Berufsverbot, weil er sich in antifaschistischen Gruppen engagiert hatte. Erst 2007 wurde seine Ablehnung für den Schuldienst durch die Gerichte endgültig für unrechtmäßig erklärt. Trotzdem wird in Bayern von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst weiterhin formularmäßig die Distanzierung von Organisationen verlangt, die vom "Verfassungsschutz" als "linksextremistisch" diffamiert werden. Und eine sogenannte "Extremismus"-Klausel, die sich auf die Ideologie und mehr als fragwürdigen Einschätzungen des "Verfassungsschutzes" stützt, bedroht existenziell die wichtige Arbeit antifaschistischer, antirassistischer und anderer demokratischer Projekte.

Eine politische Auseinandersetzung über die schwerwiegende Beschädigung der demokratischen Kultur durch die Berufsverbotspolitik steht bis heute aus. Sie ist dringlicher denn je. Unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus werden wesentliche demokratische Rechte eingeschränkt. Die in den letzten Monaten des Jahres 2011 zu Tage getretenen "Verfassungsschutz"-Skandale haben gezeigt, wie tief der Inlandsgeheimdienst ideologisch und personell in die neonazistische Szene verstrickt ist. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 - unter Beteiligung von NS-Verbrechern - hat der "Verfassungsschutz" an der Ausgrenzung, Einschüchterung und letztendlichen Kriminalisierung antifaschistischer Politik und linker Opposition gearbeitet. Dieser antidemokratische Geheimdienst ist nicht reformierbar, er muss abgeschafft werden.

Der "Radikalenerlass" und die ihn stützende Rechtssprechung bleiben ein juristisches, politisches und menschliches Unrecht. Wir als damalige Betroffene des "Radikalenerlasses" fordern von den Verantwortlichen in Verwaltung und Justiz, in Bund und Ländern unsere vollständige Rehabilitierung. Die Bespitzelung kritischer politischer Opposition muss ein Ende haben. Wir fordern die Herausgabe und Vernichtung der "Verfassungsschutz"-Akten, wir verlangen die Aufhebung der diskriminierenden Urteile und eine materielle Entschädigung der Betroffenen. (Stand: 20. November 2011)


Erstunterzeichnerinnen und -unterzeichner: Sigrid Altherr-König (Esslingen) - Michael Csaszkóczy (Heidelberg) - Lothar Letsche (Weinstadt/Tübingen) - Klaus Lipps (Baden-Baden) - Hans Schaefer (Reutlingen) - Werner Siebler (Freiburg)
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