Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Lüneburg
Kusch, Bürger ! Freiheit für Atommüll !
Amtliche Bekanntmachung der Polizeidirektion Lüneburg
Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts innerhalb eines Korridors für den Castor-Transport
Innerhalb des nachfolgend dargestellten Transportkorridors wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt:
I. Unangemeldete öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge (so genannte Spontanversammlungen) werden für den Zeitraum vom 06.11.2010, 00.00 Uhr, bis zum 16.11.2010, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt.
II. Alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge werden für den Zeitraum vom 07.11.2010, 00.00 Uhr, bis zum 16.11.2010, 24.00 Uhr, in dem unter IV dargestellten Korridor untersagt.
III. Die Verbote zu I und II treten spätestens außer Kraft, sobald der Castor-Transport vollständig in das umzäunte Gelände des Zwischenlagers eingefahren ist. Im Übrigen wird die Ordnungsbehörde unverzüglich räumlich
bestimmte Streckenabschnitte freigeben, wenn diese nicht mehr für den Transport benötigt werden.
IV. Die Untersagungen beschränken sich auf folgende räumliche Bereiche:
a) Die Eisenbahnstrecke Lüneburg - Dannenberg einschließlich eines Bereiches von 50 m beiderseits aller Gleisanlagen im Stadtgebiet von
Lüneburg, die drei von der Dahlenburger und Bleckeder Landstraße abzweigenden Zufahrten zum Bahnhof, einschließlich des Platzes zwischen Ost- und Westbahnhof (Bahnhofstraße), einschließlich des Bahnhofsbereiches; 50 m beiderseits der Bahnstrecke von Lüneburg nach Dannenberg einschließlich aller höhengleichen Bahnübergänge und der gesamten Brückenbauwerke der Strecke sowie einer in den Anhängen 1 und 2 näher bezeichneten Fläche um den Zaun der Umladestation Dannenberg.
b) Die Transportstrecke Dannenberg - Gusborn - Gorleben, einschließlich eines Bereiches 50 m beiderseits der Transportstrecke, einschließlich 500 m im Radius um den Eingang des Zwischenlagers.
c) Die Transportstrecke Dannenberg - Quickborn - Langendorf - Gorleben, einschließlich der Verbindungsstraßen von Quickborn und Kacherien nach Gusborn und eines Bereiches von 50 m beiderseits der Transportstrecke, einschließlich 500 m im Radius um den Eingang des Zwischenlagers.
Die Streckenabschnitte sind im Anhang 1 dieser Verfügung detailliert dargestellt. Die Anhänge sind Bestandteil dieser Verfügung.
V. Die sofortige Vollziehung der Ziffern I und II dieser Verfügung wird angeordnet.
VI. Diese Verfügung gilt ab dem der öffentlichen Bekanntmachung folgenden Tag
als bekannt gegeben.
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Gefunden bei: http://rote-predigt.over-blog.com/article-mal-sehen-wer-was-von-frankreich-lernt-59632254.html . - Danke.