Das Rechtswesen in der VR China
In der VR China gibt es, wie in anderen sozialistischen Staaten auch, keine Gewaltenteilung. Der Staat ist keine über dem Volk stehende und von ihm getrennte Instanz, sondern eine Einrichtung und politischer Ausdruck der Volksmacht. Die idelogische Figur der "Unabhängigkeit" von Inhabern staatlicher Funktionen existiert daher nicht. Diese Figur entstammt dem bürgerlichen Konzept des Verhältnisses zwischen Volk und Staat, in dem der Staat - bestenfalls in der Form der bürgerlich-parlamentarischen repräsentativen Demokratie - dem Volk als unabgängig gegenübersteht und dem Volk nur verfassungsmässig definierte Kontrollrechte vermittels formaldemokratischer Verfahren bei der Wahl der Repräsentanten zugestanden werden. Diese Repräsentanten sind, sobald sie gewählt sind, nicht an Aufträge ihrer Wähler gebunden, sondern nur ihrem "Gewissen" verantwortlich. Auf den eigentlichen Staatsapparat, die Beamten der Exekutive und Judikative, hat das Volk gar keinen Einfluss. Das regelt der bürgerliche Staat "intern".
Zwar gibt es im sozialistischen Staat keine Gewaltenteilung, aber es hat sich in der Praxis erwiesen, dass eine Gewaltentrennung von Vorteil ist. Das bedingt auch, dass die verschiedenen Staatsorgane möglichst klar definierte Aufgabenbereiche haben, innerhalb derer sie eine gewisse Autonomie (gegenüber anderen Staatsorganen, nicht gegenüber dem Volk) besitzen. Beispiel: Die Exekutivorgane dürfen sich nicht in die Angelegenheiten der Rechtsprechung einmischen. Allgemein soll ein Rechtssystem vor Willkür schützen.
Wenn in China von Reformen auf diesem Gebiet die Rede ist, ist nicht davon die Rede, dass das chinesische Rechtssystem dem westlichen angepasst wird, ebensowenig, wie das auf anderen Gebieten der Fall ist. Das chinesische Rechtssystem wird vielmehr auf der Grundlage der Volksmacht und des chinesischen Wegs zum Sozialismus und dessen Logik weiterentwickelt. In diesem Sinn ist schon einiges erreicht, besteht aber weiterhin nach eigener chinesischer Einschätzung Reformbedarf.
Eine Vorstellung davon, wie das chinesische Rechtssystem heute beschaffen ist, kann man hier gewinnen:
http://german.china.org.cn/politics/archive/judiciary/node_2024676.htm