Der Generalbundesanwalt als Rechtsverdreher
Die Vorbereitung eines Angriffskriegs ist nach deutschem Recht strafbar. Nicht strafbar ist dagegen die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg oder ein von Deutschland selbst geführter Angriffskrieg. Diese absurde Rabulistik betreibt nicht ein ein durchgeknallter Winkeladvokat, sondern der Generalbundesanwalt. Deutschland ist wieder kriegsfähig, kriegsbereit und führt wieder Kriege. Basta. Und wenn dazu noch irgendein Recht quer steht, wird sein Inhalt einfach in dessen Gegenteil uminterpretiert.
Näheres dazu hier:
http://www.ngo-online.de/2006/02/3/schroder-straffrei/