Der Generalbundesanwalt als Rechtsverdreher

Veröffentlicht auf von Sepp Aigner

 

Die Vorbereitung eines Angriffskriegs ist nach deutschem Recht strafbar. Nicht strafbar ist dagegen die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg oder ein von Deutschland selbst geführter Angriffskrieg. Diese absurde Rabulistik betreibt nicht ein ein durchgeknallter Winkeladvokat, sondern der Generalbundesanwalt. Deutschland ist wieder kriegsfähig, kriegsbereit und führt wieder Kriege. Basta. Und wenn dazu noch irgendein Recht quer steht, wird sein Inhalt einfach in dessen Gegenteil uminterpretiert. 

 

Näheres dazu hier:

 

http://www.ngo-online.de/2006/02/3/schroder-straffrei/

 

 

Veröffentlicht in Deutschland

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K
<br /> Erich Kästner schrieb in seinem Gedicht "Hymne an die Zeit" (Mit einer Kindertrompete zu singen): "Wem Gott ein Amt gibt, raubt er den Verstand."<br /> <br /> <br /> Leider ist das aktueller denn je <br />
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K
<br /> Diese Entscheidung des Generalbundesanwaltes spricht dem Verstand eines denkenden Menschen Hohn <br />
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S
<br /> <br /> Kann man wohl sagen.<br /> <br /> <br /> <br />