Hartz IV: Vegetieren und Maul halten
Um die 400 000 mal wehrten sich Hartz IV-Empfänger 2012 gegen Entscheidungen, die sie als ungerechtfertigt ansahen. Das ist ein Symptom. Die zu Schikane und grösstmöglicher Leistungsverweigerung angehaltenen Entscheider in den Hartz IV-Ämtern wehren so viele Ansprüche ab wie möglich. In der Hälfte von Rechtsverfahren bekommen diejenigen Recht, die solchen Entscheidungen widersprechen. Die Rechtsbeugung durch Hartz IV-Entscheider ist also unbestreitbar eine Massenerscheinung. Und die gerichtlich festgestellten Rechtsbeugungen sind nur die Spitze des Eisbergs, weil es mit Sicherheit viele Hartz IV-Bezieher gibt, die sich nicht wehren, sondern die Willkür hinnehmen,
Werden aus diesen Missständen Konsequenzen gezogen ? Ja. Aber nicht die, sie abzuschaffen, sondern im Gegenteil, deren rechtliche Anfechtung zu erschweren, die Rechtsmittel der Betroffenen einzuschränken: