Juristische Aufrüstung der Bundeswehr gegen den inneren Feind
Zug um Zug wird die auch juristische Sicherung des Bundeswehr-Einsatzes im Innern vorangetrieben. Hatte das Bundesverfassungsgericht 2006 noch generell den Einsatz von Kriegswaffen bei Bundeswehreinsätzen im Innern ausgeschlossen, ist die Tür dafür jetzt aufgemacht:
Natürlich gelten die "allerstrengsten" Einschränkungen und Kontrollen. Die Bundeswehr als Bürgerkriegstruppe - niemals ! ... Bis die Notwendigkeit oder Gelegenheit da ist, und man halt "nicht anders kann". Worauf es hinausläuft, referiert die FAZ so: "Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, „die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen“. Genau das haben die Herrschaften im Auge und negieren dies vorläufig mit verdächtiger Ausdrücklichkeit - um es bei Bedarf zu tun.
Die demokratischen Soldaten und Offiziere, die im Darmstädter Signal zusammengeschlossen sind, hatten das BVG-Urteil von 2006 zur Rechtswidrigkeit des Luftsicherheitsgesetzes positiv bewertet ( http://www.darmstaedter-signal.de/aktuell/20060215-Karlsruhe.php . Aber insgesamt fährt der Zug in eine andere, nämlich in die entgegengesetzte Richtung. Dem Militäreinsatz bei Naturkatastrophen folgte der Einsatz beim "politischen Grossereignis" von Heiligendamm. Der Erfindung von allerlei Bedrohungsszenarien, die "im äussersten Notfall" den Bundeswehreinsatz ermöglichen sollen, folgt - der Einsatz des Militärs gegen die Bevölkerung im"Bedarfsfall". Die Propagandafigur vom "Bürger in Uniform" auf ganz andere Weise Wirklichkeit werden zu lassen - in diese Richtung fährt der Zug: Bürgerkrieger in Uniform.