Streikrecht in China
Als die Streiks in den chinesichen Betrieben westlicher Auto-Multis begannen, wussten die westlichen Medien, dass in China Streiks verboten sind. Es gibt zwar kein chinesisches Gesetz dazu, aber gewusst ist gewusst. Nachdem die chinesische Regierung die Arbeiterstreiks ziemlich wohlwollend behandelt hat, ist eine Aenderung der "Berichterstattung" angesagt. Es wird konstatiert, dass es in China kein Streikrecht gibt, was etwas anderes ist als Streikverbot.
Die Denke der Vierten Gewalt entlarvt sich ungewollt selbst an den Unterstellungen gegenueber China: Was nicht erlaubt ist, ist verboten. Was nicht ausdruecklich Recht ist, existiert nicht.
Streikrecht ist fuer die Lohnabhaengigen eine mindestens zweischneidige Angelegenheit. Es verwandelt eine Notwendigkeit im Kampf um Lohn und Arbeitsbedingung in eine staatliche Erlaubnis. Wie die Praxis zeigt, geht die Erlaubnis mit Einschraenkungen, Verboten und Reglementierung einher. Im deutschen Fall ist das Streikrecht z. B. dadurch aeusserst eingeschraenkt, naemlich zahlreichen gesetzlichen Vorbehalten unterworfen, die alle darauf abzielen, dass moeglichst wenig gestreikt wird.
Fuer die Kapitalisten ist es weit angenehmer, wenn Streiks gesetzlich reglementiert sind, weil sie dadurch nicht nur seltener werden, sondern auch vorhersehbar, so dass die Unternehmen sich darauf einrichten und vor den schmerzhaften Wirkungen ueberraschend ausgefuehrter Streiks schuetzen koennen. Das Ueberraschungsmoment, das oft eine der wirksamsten Waffen streikender Lohnabhaengiger ist, wird damit ausgeschaltet. "Wilde" Streiks werden illegalisiert.
Was China betrifft, wird es jetzt zu einem Rechtsrahmen fuer Streiks kommen. Die Provinzregierung von Guandong, einem Schwerpunktgebiet der juengsten Streiks, geht mit einem eigenen Gesetz voran, das als Pilotprojekt anzusehen ist. Eher frueher als spaeter wird es wohl fuer ganz China ein Streikrecht geben.
Ob das Recht mehr zugunsten der Kapitalisten oder mehr zugunsten der Arbeiter und Abngestellten ausschlaegt, haengt auch davon ab, wer die Gesetze macht und anwendet. Wenn z. B. in Deutschland am Streikrecht gebastelt wird, geht es stets darum, dass fuer die Kapitalisten Vorteile und fuer die Beschaeftigten Nachteile herauskommen. Die ersten Ueberlegungen in China machen dagegen Hoffnung auf ein fortschrittliches Streikrecht. So schreibt die FAZ, es sei vorgesehen, dass der Wille von 20 % einer Belegschaft bereits Tarifverhandlungen erzwingen koennen soll. Das waere weit demokratischer als in Deutschland, wo die Belegschaften kaum Einfluss auf gewerkschaftliche Entscheidungen in Sachen Tarifbewegungen haben und so gut wie alle Vorgaben "von oben", von den Gewerkschaftsfuehrungen, kommen und Tarifverhandlungen oft bloss Shows sind, die nur noch einen schon vorher mit den Unternehmern abgesprochenen "Zielkorridor" absegnen.