Bundespräsident Gauck ist ein Verfassungsfeind

Veröffentlicht auf von Sepp Aigner

Wäre das Grundgesetz nicht ein Fetzen Papier, auf dem die Regierenden nach Belieben herumtrampeln und das sie im Bedarfsfall in das Gegenteil seines Inhalts "uminterpretieren", müsste Bundespräsident Gauck vor Gericht gestellt werden. Dass daran gar nicht zu denken ist, zeigt den Abgrund zwischen Grundgesetz und Verfassungswirklichkeit. Gauck ist eine Symbolfigur des Verfassungsbruchs.

 

Vor der Führungsakademie der Bundeswehr hat er eine Rede gehalten, die klar verfassungsfeindlich ist. Das Grundgesetz verbietet den Einsatz der Bundeswehr für andere Zwecke als die Landesverteidigung. Es verbietet Angriffskriege und Propaganda für Angriffskriege.

 

Was aber sagt Gauck ?

 

 

"Liebe Soldatinnen und Soldaten, Sie schützen und verteidigen, was uns am wichtigsten ist, auch über die Grenzen unseres Landes hinaus"

"Die Welt um uns herum verändert sich rasant. "Wir übernehmen jetzt Verantwortung für Dinge, über die wir früher nicht einmal nachgedacht hätten", so hat es kürzlich General Carl-Hubertus von Butler ausgedrückt, bis vor kurzem Chef des Heeresführungskommandos. Vor wenigen Tagen ging durch die Presse, wie sich die Bundeswehr für den sogenannten "Cyberkrieg" rüstet. Und während wir hier sitzen, stehen Tausende von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf drei Kontinenten in Einsätzen ihren Mann und ihre Frau.

Die Bundeswehr auf dem Balkan, am Hindukusch und vor dem Horn von Afrika, im Einsatz gegen Terror und Piraten - wer hätte so etwas vor zwanzig Jahren für möglich gehalten? Sie, liebe Soldatinnen und Soldaten, werden heute ausgebildet mit der klaren Perspektive, in solche Einsätze geschickt zu werden - mit allen Gefahren für Leib, Seele und Leben."

 

( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gaucks-rede-bei-der-bundeswehr-a-838435.html#ref=rss )

 

Die schwülstigen Berufungstitel für klare Aggressionshandlungen gegen andere Staaten ändern nicht das Mindeste daran, dass nach dem Grundgesetz der Einsatz der Bundeswehr "über die Grenzen unseres Landes hinaus" verboten und die Rechtfertigung solcher Einsätze verbotene Propaganda für grundgesetzwidrigen Handlungen sind. Das würde selbst dann gelten, wenn diese Berufungstitel nicht verlogen wären, wenn sie nicht der Nebelvorhang für ganz andere Zwecke wären. Dass sie das sind, ist um so erbitternder. Aber mit der Sache selbst, nämlich dem Verbot von Kriegshandlungen, die nicht der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland dienen, hat das nichts zu tun. Dieses Verbot kann nicht an moralischen Rechtfertigungen seines Gegenteils relativiert und aufgehoben werden.

 

Dieses Verbot ist auch nicht ein moralischer Appell. Es ist strafbewehrt. Wer dagegen verstösst, würde vor Gericht gestellt werden müssen, wenn die entsprechenden Gesetze Geltung hätten:

 

Strafgesetzbuch, zitiert nach http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__80.html :

 

§ 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges

 

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
 
§ 80a Aufstacheln zum Angriffskrieg
 
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Artikel 26 des Grundgesetzes:  
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

 

Bundespräsident Gauck hat einen Amtseid abgelegt. Er lautet:

 

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

 

( http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_05.html )

 

 

Mit der Propagierung von Angriffskriegen bricht Gauck seinen Amtseid. Er bricht die Verfassung. Würde sie gelten, müsste er vor Gericht gestellt werden. Der höchste Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland ist ein Verfassungsfeind.

 

Veröffentlicht in Gegen Rechts

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I
<br /> Der Bundespfaffe und die politisch korrekte Art zu Sterben<br /> <br /> <br />  <br /> <br /> <br /> Dank seiner Wahl durch die NED (Neoliberale Einheitspartei Deutschlands) kann der ehemalige Großinquisitor seine Weisheiten nun mit präsidialer Würde zum Besten geben. Nichts und niemand bleibt<br /> verschont und so hatte sich die nationale Sprechblase jetzt die Führungsakademie der Bundeswehr ausgesucht. Nicht die schlechteste Wahl, gibt es dort doch zwangsläufig geneigte Zuhörer und man<br /> muß den „Herrn der warmen Worte“ nicht durch übermäßig hohen Aufwand vor seinem Volk schützen.<br /> <br /> <br /> Was er dort von sich gab ist für die, die seine Berufung kennen, eigentlich nichts Besonderes. Er fungiert in diesem Amt als Sprachrohr der Wirtschaftsbosse und ihrer politischen Claqueure von der NED. Denen erschien es offenbar opportun, angesichts der sich verschärfenden Krise, darauf hinzuweisen, daß die von ihnen gestiftete „Demokratie“ kein<br /> Selbstläufer ist. Steigende Profite erfordern nun einmal einen höheren Einsatz. Und so darf die deutsche Jugend wieder weltweit sterben. Nur politisch korrekt sollte es sein. Also nicht beim<br /> Komasaufen, diversen Amokläufen, oder bei der Loveparade, sondern auf den Schlachtfeldern dieser Welt. Für das gute Gefühl dabei sorgt die Larve aus Bellevue. Na dann: „Bitte korrekt sterben zu<br /> dürfen!“<br /> <br /> <br /> <br /> <br /> <br />
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A
<br /> Mit dem haben sie sich den "richtigen" Bundespräsidenten ausgesucht. Der wird noch öfter für Aufregung sorgen, fürchte ich?<br />
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