Bundesverfassungsgericht: Leugnung des Holocaust kein Verbrechen

Veröffentlicht auf von Sepp Aigner

 

Der "offizielle" Antifaschismus hat einen wesentlichen Grund darin, dass Nazis nicht gut für das deutsche Ansehen im Ausland sind und dort - berechtigerweise - den alten Argwohn gegenüber deutschem Grössenwahn und deutschen Weltmachtambitionen bestärken. Aber dieser "offizielle" Antifaschismus ist doppelbödig. Das zeigt sich nicht nur im Auftritt der Polizei, wenn sie Faschistenkundgebungen so nachdrücklich vor antifaschistischen Gegendemonstranten schützt, dass oft ziemlich klar wird, wer für sie der eigentliche Feind ist. Das zeigt sich nicht nur in der Verharmlosung des Faschismus unter dem Labeln "Extremisten" und "Totalitarismus", die so gut wie Staatsdoktrin ist.  Es zeigt sich auch zum Beispiel in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den bürgerlichen Medien leider "entgangen" ist und erst ans Licht gezerrt werden muss.

 

 Die "Nachsicht" gegenüber Faschisten, die an Kollaboration mit ihnen grenzt, ist auch in der Institution zu finden, die die Verfassung eigentlich juristisch schützen soll. Das muss ans Licht gezerrt werden. Hier Informationen über ein skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

 

Freibrief für Nazipropaganda: Was das Bundesverfassungsgericht nicht "groß publik machen" wollte

Peter C. Walther

 

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die Leugnung der Kriegsschuld Nazideutschlands fällt unter die Meinungsfreiheit. Und wer in einem solchen Zusammenhang den Holocaust leugnet, bleibt straffrei.

 

Der ganze Text steht hier:

 

http://www.die-linke.de/partei/zusammenschluesse/kommunistischeplattformderparteidielinke/mitteilungenderkommunistischenplattform/detail/zurueck/aktuelle-ausgabe/artikel/freibrief-fuer-nazipropaganda-was-das-bundesverfassungsgericht-nicht-gross-publik-machen-wollte/

 

 

Veröffentlicht in Gegen Rechts

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A
<br /> Zustimmung! Aber die absurde Situation ist doch, dass mit der Begründung des Risikos des Scheitern wegen der Unterwanderung der z.Z. legalen(!) NPD durch V-Leute des VS ein Verbotsverfahren<br /> gescheut wird. Wäre jedoch die NPD verboten, und meines Erachtens nur dann, wäre die Beobachtung und Unterwanderung der NPD als einer verbotenen Organisation gerechtfertigt. Vermutlich wird ja<br /> auch die Linke entsprechend beobachtet und unterwandert? Auch hier handelt es sich um eine legale, im Bundestag und den Landtagen vertretene Partei, die von einem anscheinend selbst ungenügend<br /> kontrollierten Inlandsgeheimdienst illegal operativ bearbeitet wird. Wüsste man alles über den VS, dann wird vermutlich sogar in einigen Ecken der SPD geschnüffelt? Dieser Moloch VS, für den der<br /> türkische Begriff vom "tiefen Staat" m.E. durchaus zutreffend ist, da gebe ich der BW-Ministerin durchaus Recht, würde in seiner Existenzberechtigung durch ein NPD-Verbot sogar gestärkt. Paradoxe<br /> Verhältnisse sind das...<br /> <br /> <br />  <br />
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A
<br /> Ein solches Urteil hätte ich von einem deutschen Gericht nicht erwartet! Andererseits dürfte die Realität in der rechten Szene über dieses Holocaust-Leugnungsverbot längts hinweg gegangen sein?<br /> Wenn ich mich umsehe, ob es in Ländern ohne ein entsprechendes Verbot nun mehr Nazis gibt als bei uns, dann kann ich einen solchen Zusammenhang nicht erkennen. Ebenso wird das längst überfällige<br /> NPD-Verbot, vermutlich eine halbstaatliche Organisation, das Nazi-Problem nicht lösen...<br /> <br /> <br />  <br />
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S
<br /> <br /> Juristisch ist das Nazi-Problem nicht zu lösen, das sehe ich auch so. Aber ein Verbot z.B. der NPD würde die faktische verdeckte Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit den "faschistischen<br /> Kreisen" erschweren und verhindern, dass Nazis sich als "normales Segment" im bürgerlichen Demokratie-Betrieb etablieren können.  <br /> <br /> <br /> <br />
K
<br /> Das kann ich nicht nachvollziehen. § 130 StGB (Volksverhetzung) regelt doch die Leugnung des Holocaust als strafrelevantes Delikt. Das schrieb sogar die WELT.<br />
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S
<br /> <br /> Eben. Aber das Urteil ist so. Die Begründung ist gefinkelt: Die Übergabe des Hetzmaterials an eine Person sei ja keine Öffentlichkeit. Und zweitens stehe die Leugnung des Holocaust ja nicht für<br /> sich, sondern diene im gegebenen Fall "nur" der Leugung der deutschen Kriegsschuld ...<br /> <br /> <br /> <br />