Bundesverfassungsgericht: Leugnung des Holocaust kein Verbrechen
Der "offizielle" Antifaschismus hat einen wesentlichen Grund darin, dass Nazis nicht gut für das deutsche Ansehen im Ausland sind und dort - berechtigerweise - den alten Argwohn gegenüber deutschem Grössenwahn und deutschen Weltmachtambitionen bestärken. Aber dieser "offizielle" Antifaschismus ist doppelbödig. Das zeigt sich nicht nur im Auftritt der Polizei, wenn sie Faschistenkundgebungen so nachdrücklich vor antifaschistischen Gegendemonstranten schützt, dass oft ziemlich klar wird, wer für sie der eigentliche Feind ist. Das zeigt sich nicht nur in der Verharmlosung des Faschismus unter dem Labeln "Extremisten" und "Totalitarismus", die so gut wie Staatsdoktrin ist. Es zeigt sich auch zum Beispiel in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den bürgerlichen Medien leider "entgangen" ist und erst ans Licht gezerrt werden muss.
Die "Nachsicht" gegenüber Faschisten, die an Kollaboration mit ihnen grenzt, ist auch in der Institution zu finden, die die Verfassung eigentlich juristisch schützen soll. Das muss ans Licht gezerrt werden. Hier Informationen über ein skandalöses Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Peter C. Walther
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die Leugnung der Kriegsschuld Nazideutschlands fällt unter die Meinungsfreiheit. Und wer in einem solchen Zusammenhang den Holocaust leugnet, bleibt straffrei.
Der ganze Text steht hier: