Die EU - schon fast ein Staat ?
Die EU hat eine ziemlich umfassende Vetragsgrundlage, die jetzt mit den Lissaboner Vertraegen noch einmal erweitert wird. In den Diskussionen um diese Vetraege war sogar haeufig von einem Verfassungsvertrag - und, nach dem Scheitern der urspruenglichen Vorlage und dem Rueckzug auf die vorliegende Version, immer noch von einer "kleinen Verfassung" - die Rede. Weiter hat die EU ein Parlament. Drittens gibt es die Europaeische Kommission, die vielfach als quasi EU-Regierung verstanden wird. Kuenftig soll es sogar einen EU-Pass und einen diplomatischen Dienst der EU geben. Und schliesslich gibt es Bemuehungen, eine EU-Militaerpolitik zu entwickeln.
Verfassung, Gesetze, Parlament, Regierung, Staatsbuergerschaft, Wirtschafts- , Aussen- und Militaerpolitik: Klar, das ist etwas quasi-staatliches, und wenn es noch kein Staat ist, ist es vielleicht oder wahrscheinlich einer im Werden ?
Nein. Die EU ist kein Quasi-Staat, auch kein Staat im Werden. Die EU ist ein STAATENBUENDNIS. Das ist ein grosser Unterschied. Daraus, ob die EU das eine oder das andere ist, folgen sehr verschiedene Interpretationen ihrer Funktionen und ihrer Perspektive.
Die Staatsaehnlichkeit auf der juristischen und institutionellen Ebene loest sich bei naeherem Hinsehen schnell auf. Die EU-Kommission wird nicht vom EU-Parlament gewaehlt, sondern vom Europaeischen Rat - das sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten. Sie muessen einstimmig beschliessen. Die Lissaboner Vertraege sind Vertraege zwischen den Mitgliedsstaaten. Damit sie in Kraft treten, ist die Zustimmung aller Einzelstaaten erforderlich. Das EU-Parlament wird zwar Parlament genannt, ist aber keines im buergerlich-demokratischen Sinn. Seine Stellung und seine Rechte sind eher einer russischen Duma in der Zeit des Zaren aehnlich. Es ist dem Rat faktisch gleichgestellt, weil seine Entscheidungen jeweils der Zustimmung des Rats beduerfen. Der Rat aber (nicht zu verwechseln mit dem Europaeischen Rat) ist die Versammlung der jeweiligen Fachminister der einzelnen Staaten.
Wenn das wahr ist - warum wird es dann allgemein so dargestellt, als handele es sich bei der EU um etwas, das jedenfalls weit ueber ein Staatenbuendnis hinausgeht ?
Ich denke, das hat eine inhaltliche und eine propagandistische Seite.
Die inhaltliche: Der Ausgangspunkt und die ganze Logik der EU ist, dass die europaeischen Staaten - genauer: die groesseren und kraeftigeren unter ihnen - als einzelne keine ausreichende Machtbasis fuer die grossen und international agierenden Kapitale sind. Die nationalen Maerkte sind zu klein, um - seit nach dem II. Weltkrieg vor allem gegenueber den USA - den Geschaeftsbeduerfnissen der Banken und (Industrie- , Handels-, Transport-, Medien-)Monopole zu genuegen und gegen die internationalen Konkurrenten, die z.B. und vor allem die USA als Ausgangs- und Heimatbasis haben, bestehen zu koennen. Aus diesem Grund wurde zuallererst ein gemeinsamer Markt geschaffen, dessen Groesse es mittlerweile mit dem nordamerikanischen aufnehmen kann. Die Gemeinsamkeit von Markt und Geld veraendert aus sich heraus, sozusagen spontan, die Wahrnahme des "eigenen" Staates und der EU, vermittelt den Eindruck, da wachse etwas zusammen, das ueber eine "Wirtschaftsgemeinschaft" hinausgeht.
Und tatsaechlich widmet sich die EU einem "Aufgaben"komplex, der nicht weniger umfassend ist als bei einem hundsgewoehnlichen Nationalstaat. Allerdings: Wie tut sie das ? - Die ausschliesslichen Kompetenzen der EU sind auf wenige Themen beschraenkt, ausschliesslich wirtschaftliche, von der Bedeutung etwa des Fischereirechts. Alle anderen sind "geteilte Zustaendigkeiten - geteilt zwischen EU und Einzelstaat. Und ausnahmslos alle Vertragsbestimmungen stehen unter dem VORBEHALT DER NATIONALEN SOUVERAENITAET. Letzten Endes kann jeder Mitgliedsstaat jede sich aus der EU ergebende Rechtspflicht verweigern. Das ist ausdrueckliches EU-recht, das z.B. an Dutzenden Stellen des Lissaboner Vertrags ausdruecklich formuliert ist.Die Konsequenzen koennen, je nach der Machtstellung des einzelnen Staates, schwerwiegend sein, aber wenn ds EU-Recht Quasi-Staatsrecht waere, koennte diese Moeglichkeit gar nicht existieren.
Es zeigt sich, dass die "europaeische Einigung" ihre Grenze am Kern der Staatsgewalt findet, den die einzelnen Staaten NICHT aufgeben und nicht an die EU uebertragen. Wenn von Kompetenzanmassung und Regelungswut der "Bruesseler Buerokraten" die Rede ist, ist nicht die Rede von einem Ueber-Souveraen, der die einzelnen Staaten gaengelt, sondern von etwas ganz anderem: Die Einzelstaaten lagern die fuer die Buerger unerfreulichsten und bedrueckensten staatlichen Masnhamen gern nach Bruessel aus, wo sie jeder demokratischen Kontrolle entzogen sind und die Empoerung auf eine EU-Kommmision hingelenkt und damit von den nationalen Regierungen abgelenkt werden kann. Die EU-Kommission braucht sich um demokratische Regungen nicht zu scheren, weil sie nicht von den Buergern abhaengt, sondern von den Regierungen der Mitgliedstaaten. In dieser Hinsicht ist die EU gewissermassen ein Demokratie-Entsorgunsgunternehmen, aber nicht aus eigener Souveraenitaet, soondern als Gemeinschaftsuternehmen der einzelnen Regierungen.
Damit sind wir beim propagandistischen Aspekt der Darstellung der EU im "oeffentlichen Bewusstsein". Zum Einen ist die EU als vermeintlicher Raeuber an den Buergerrechten der Sack, auf den geschlagen werden soll, damit die Schlaege nicht den Esel treffen, naemlich die einzelnen Regierungen, die starker vom Volkswillen abhaengen. Zweitens verdeckt die Propganda von der angeblichen Quasi-Staatlichkeit der EU, die "wachsende Bedeutung" des EU-Parlaments, huebsche - rechtlich folgenlose - Arabesken wie ein EU-Pass etc., dass die einzelnen Staaten ueber das Vehikel EU die Souveraenitaet der Buerger entsorgen. Immer, wenn das Volk murrt, kann die einzelne Regierung leider nichts machen, "weil das EU-Sache ist", ja, es laesst sich sogar noch politisches Kapital aus den Anti-EU-Empoerungen schlagen, indem die einzelnen Regierungen sich als Verteidiger nationaler Interessen gegen EU-massnahmen aufspielen - gegen Massnahmen, denen sie vorher zugestimmt haben muessen, weil es diese anderenfalls gar nicht geben koennte.
Gerade in diesen Tagen gibt es zwei interessante Details, die ein Licht auf den Charakter der EU werfen: Deutsche Politiker und die deutsche Diplomatie betreiben die "Absetzung" des tschechischen Praesidenten, weil der mit seiner Unterschrift unter die Lissaboner Vertraege zoegert. Und in Rumaenien ist die Regierung gestuerzt und steht die Installierung eines Uebrgangskabinetts an - wenn es nach gewissen Kreisen geht, mit einem (rumaenien-)deutschen Buergermeisterlein als Chef. Wie gemunkelt wird, geniesst das Buergermeisterlein gewisse ... diplomatische ... Unterstuetzung der deutschen Regierung. - Diese dreiste Einmischung Deutschlands in die inneren Angelegenheiten zweier kleiner und schwacher Mitgliedsstaaten der EU waere ohne diese nicht moeglich.
Das kann man verallgemeinern. Die Beziehungen, Gewichte, wechselseitigen Abhaengigkeiten der EU-Mitgliedsstaaten regeln sich nicht nach irgendwelchen Rechtsverhaeltnissen eines neuen Beinahe-Souveraens EU, sondern nach den tatsaechlichen Machtverhaeltnissen zwischen den einzelnen Staaten. Fuer die kraeftigeren Staaten, allen voran Deutschland, ist die EU ein Hebel der Einflusssnahme auf die schwaecheren. Deutschland ist zwar nicht der einige Staat, der in diesem Sinn hebelt, aber sein Hebel ist der kraeftigste. Und das politische Ziel ist das selbe, das seit einem Jahrhundert mit den verschiedensten Mitteln, darunter denen des 12jehrigen Tausenjaehrigen Reiches, anvisiert wird: Deutschlands Dominanz in Europa, als Basis und Sprungbrett fuer eine Weltmachtstellung Deutschlands.
(Wer zur gegenwaertigen "rumaenischen Affaere" Genaeures wissen will, kann im Blog aipotustar nachlesen: http://21stcenturyfox.blog.de/2009/10/16/neues-aus-hermannstadt-sibiu-7182048 )
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