Freiheit ? Aber nicht bei der Wahl der Unterhosen !
Deutsche Bürger dürfen in aller Freiheit zwischen Merkel und Gabriel wählen. Sogar bei Gesine Lötsch dürfen sie ihr Kreuzchen machen, solange die Linkspartei noch nicht verboten ist. Sie entscheiden souverän, ob sie die sagenhaften Schnäppchenpreise lieber bei Lidl, Aldi oder MäcGeiz goutieren.
Wenn deutsche Bürger arbeiten gehen, gibt es allerdings kleine Einschränkungen der Freiheit. Hinter dem Betriebstor hat man das Maul zu halten, damit nicht etwa Störungen des Betriebsfriedens eintreten. In vielen Unternehmen empfiehlt es sich z.B. auch nicht, den Sozialpartner seine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft wissen zu lassen. Und da ist dann noch die Frage des gepflegten Äusseren - Haartracht z. B., männliche Gesichtbehaarung, Länge der Fingernägel etc. . Und mit welcher Unterhose die Liebenmitarbeiter ihren Arsch wärmen, obliegt auch der Entscheidung des Sozialpartners. So hat jetzt ein Gericht entschieden, das die freiheitlichdemokratische Rechtsordnung wahren muss und daher nicht zulassen darf, dass eine geblümte Unterhose womöglich die Geschäfte des Sozialpartners beeinträchtigt.
Näheres dazu hat die FAZ aufgeschrieben: