Gesetzentwurf der Linkspartei: Angriffskrieger hinter Gitter
Nach Artikel 26 des Grundgesetzes ist die Vorbereitung von Angriffskriegen verboten. Aber alle Anzeigen gegen Regierungsverantwortliche wegen des Krieges in Afghanistan werden bisher mit der perversen Begruendung abgeschmettert, zwar sei nach dem Grundgesetz die Vorbereitung eines Angriffskriegs verboten, aber nicht seine Durchfuehrung oder die Beteiligung an einem solchen.
Die Linkspartei hat nun im September einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem das Hintertuerchen versperrt werden soll. Der entscheidende Satz lautet:
"Wer einen Angriff oder die Beteiligung an einem Angriffskrieg ...vorbereitet, ausloest oder durchfuehrt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahre bestraft."
Wetten, dass dieser Gesetzentwurf im Bundestag keine Mehrheit finden wird ?
Der Gesetzentwurf der Linkspartei ist nachzulesen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/063/1606379.pdf
Weitere Infos zum Thema gibt es unter http://www.steinbergrecherche.com/
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