Schutz vor Verfassungsschutz
Ausgerechnet in Bayern hat der Verwaltungsgerichtshof dem sogenannten Verfassungsschutz verboten, eine antifaschistische Organisation weiter auszuspähen. Wenigstens in einem Einzelfall werden den Spitzeln damit Grenzen gesetzt. Gegen das Urteil ist keine Berufung mehr möglich.
Hier steht das Nähere:
http://www.redglobe.de/deutschland/bundeslaender/bayern/3973-verfassungsschutz-abgewatscht