Schutz vor Verfassungsschutz

Veröffentlicht auf von Sepp Aigner

 

Ausgerechnet in Bayern hat der Verwaltungsgerichtshof dem sogenannten Verfassungsschutz verboten, eine antifaschistische Organisation weiter auszuspähen. Wenigstens in einem Einzelfall werden den Spitzeln damit Grenzen gesetzt. Gegen das Urteil ist keine Berufung mehr möglich.

 

Hier steht das Nähere:

 

http://www.redglobe.de/deutschland/bundeslaender/bayern/3973-verfassungsschutz-abgewatscht

 

 

 

Veröffentlicht in Deutschland

Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post