Syrien und das Völkerrecht
"Amerika und die Türkei arbeiten aktiv an einem Umsturz in Syrien. Es werde an Strategien gearbeitet, das Ende des Assad-Regimes „zu beschleunigen“, sagte Amerikas Außenministerin Clinton." So steht es am 10. August in der FAZ ( link ).
In der Charta der UNO steht:
". Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.
...
3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. ...
7. Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden.
(Kapital I, Artikel 2 link )
Diejenigen Staaten, die gegen Syrien einen verdeckten Krieg führen und sich in die inneren Angelegenheiten des Landes zum Zweck des Sturzes der Regierung einmischen, handeln unzweifelhaft gegen die UN-Charta - also namentlich Saudi-Arabien, Katar, die Türkei, Jordanien, die USA, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien. Die UN-Mitgleidsstaaten wären nach der Charta verpflichtet, Syrien gegen diese Aggression beizustehen, gegen die Aggressor-Staaten Sanktionen zu verhängen und die politisch Verantwortlichen, also Clinton und Obama, Hollande und Cameron, Merkel und Erdogan und die Machthaber auf der arabischen Halbinsel vor den interantionalen Strafgerichtshof zu stellen.
Das ist natürlich praktisch so undenkbar, dass darauf zu verweisen schon beinahe lächerlich ist. Aber das zeigt, wie weit die politische Wirklichkeit in der Staatenkonkurrenz von den Ansprüchen der UN-Charta, auf die sich alle UNO-Mitgliedsstaaten verpflichtet haben, entfernt ist. In der Praxis wird genau das Gegenteil dessen gemacht, was die UN-Charta vorschreibt. Es ist der angegriffene Staat, Syrien, der vom UN-Gerenarlsekretär unter Beobachtung gestellt wird, gegen den die imperialistischen Mächte Sanktionen verhängen und dessen Präsidenten sie mit dem Strafgericht drohen.
Die deutsche Regierung, die Bundeskanzlerin Merkel, der Aussenminister Westerwelle handeln gegen Syrien völkerrechtswidrig. Sie werden es im Interesse der Machtausweitung des deutschen Staates unbeirrt weiter tun, so lange sie nicht von den deutschen Bürgern, die diese Machtausweitung bezahlen müssen, daran gehindert werden. Die Durchsetzung des Völkerrechts und der Verstoss dagegen sind nicht eine Frage des Rechts, sondern eine Frage der Macht.