Merkel, lass deine dreckigen Pfoten von Syrien !
Der Deutsche Freidenker-Verband fordert die Bundestagsabgeordneten in einem offenen Brief link auf, die deutsche Beteiligung an der Aggression gegen Syrien zu verhindern und eine Petition zu unterstützen, die folgenden Wortlaut hat:
Wortlaut der Petition
Wir erheben Beschwerde dagegen, dass der Bundesminister des Äußeren und andere Bundesbehörden sich unter Bruch des Völkerrechts und des Deutschen Grundgesetzes in die inneren Angelegenheiten der Arabischen Republik Syrien einmischen, insbesondere durch die Unterstützung interner wie externer Feinde der rechtmäßigen syrischen Regierung, einschließlich bewaffneter Gruppen.
Begründung
Zum Sachverhalt weisen wir darauf hin,
- dass ein Spionageschiff der Bundesmarine vor der syrischen Küste mit Hilfe akustischer und optischer Sensoren Informationen sammelt, die an die bewaffneten Gruppen weitergegeben werden;
- dass Saudi-Arabien und Katar, die bewaffnete Gruppen nach Syrien entsenden, als regionale Militärmächte durch Lieferung deutscher Panzer gestärkt werden;
- dass der Türkei, von der aus die bewaffneten Gruppen ungehindert nach Syrien einfallen, offiziell Anerkennung und Solidarität zugesichert wird;
- dass die nach eigener Auskunft überwiegend aus dem Budget des Kanzleramts finanzierte Stiftung Wissenschaft und Politik Vertreter syrischer Oppositionsgruppen nach Berlin eingeladen hat, um über „die Zeit nach Assad“ zu beraten;
- dass die Bundesregierung andere Regierungen zu wirtschaftlichen Sanktionen gegen Syrien drängt, um das syrische Volk in seiner Widerstandskraft gegen die Aggression zu schwächen und zur Revolte gegen die Regierung zu bewegen;
- dass sich die deutsche Diplomatie offen weigert, gemeinsam mit den Sicherheitsratsmitgliedern Russland und China und anderen Ländern auf eine Lösung des inneren Konflikts durch beiderseitigen (!) Gewaltverzicht und politische Verständigung hinzuwirken.
Diese Handlungen von Bundesbehörden
- stellen in ihrer Gesamtheit eine völkerrechtliche Aggression dar. Denn nach der Aggressionsdefinition der Resolution der UN-Generalversammlung vom 14. Dezember 1974 ist nicht nur „das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, Freischärler oder Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen“ als eine völkerrechtliche Aggression zu bewerten sondern auch eine „wesentliche Beteiligung“, wie sie sich aus dem gekennzeichneten Sachverhalt ergibt;
- sie verstoßen daher gegen das Aggressionsverbot (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta) und gegen die Pflicht zu friedlicher Konfliktlösung (Art. 2 Abs. 3 UN-Charta). Sie zeugen von offener Missachtung des Prinzips der souveränen Gleichheit der Staaten (Art. 2 Abs. 1 UN-Charta) und des Verbots der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates (Art. 2 Abs. 7 UN-Charta);
- sie unterminieren somit völkerrechtliche Grundnormen, die nach Art. 25 GG zu den „allgemeinen Regeln des Völkerrechts“ gehören und „Bestandteil des Bundesrechtes“ sind. Das heißt: „Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes“;
- sie missachten schließlich auch das fundamentale Bedürfnis des deutschen Volkes, in Frieden und Sicherheit zu leben, das darin zum Ausdruck kommt, dass Artikel 26, Abs. 1 GG bestimmt: “Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.”
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